© Praxis Dr. med. Hans-Georg Schmidt-Nicolaudius, Bahnhofstraße 52, 22880 Wedel, Tel. 04103-2470
aktuelles ist zur Zeit
nicht
vorhanden
Praxis Dr. Schmidt-Nicolaudius
Allgemeinmedizin
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AKTUELLE INFORMATION ZUM CORONAVIRUS
Liebe Patientin, lieber Patient,
wenn bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen,
Halskratzen oder Fieber auftreten sollten und Sie befürchten,
sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
angesteckt zu haben:
Melden Sie sich unbedingt vorher telefonisch an, bevor Sie in
die Praxis kommen.
So schützen Sie sich und andere. Gegebenenfalls erhalten
Sie schon am Telefon den Hinweis auf eine für Ihre Region
zuständige Stelle für die weitere Abklärung.
Ihr Praxisteam
Mehr Informationen: www.116117.de
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CORONAVIRUS: HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR BESCHEINIGUNG DER ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Dürfen Ärzte Patienten, die wegen des Verdachts auf eine Infektion mit SARS-
CoV-2 in Quarantäne sind, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
Was sollten Ärzte wissen, die eine Arbeitsunfähigkeit
(AU) telefonisch attestieren? Diese Information gibt Antwort auf Fragen zur AU
im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
AU-BESCHEINIGUNG PER TELEFON
Ärztinnen und Ärzte können vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeits-
unfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) per Telefon ausstellen. Damit will man
verhindern, dass leicht Erkrankte wegen der bloßen Attes-
tierung extra in die Praxis kommen. Die Regelung gilt gleichermaßen für die
Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei
der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21).
AUF EINEN BLICK
Für diese Fälle: Die Regelung gilt für Patienten mit Erkrankungen der oberen
Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und bei denen kein Ver-
dacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht
(nach RKI-Kriterien).
Bis zu sieben Tage: Eine AU nach telefonischer Anamnese kann für maximal
eine Woche ausgestellt wer- den, eine telefonische Verlängerung ist möglich,
wenn die Erkrankung weiterhin leicht verläuft und kein
Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht. Die Zusendung der Bescheini-
gung erfolgt per Post.
Abrechnung:
Versicherten- bzw. Grundpauschale plus GOP 40122 für das Porto: Der Patient
war in dem Quartal
mindestens einmal in der Praxis oder hatte einen Arzt-Kontakt per Videosprech-
stunde.
GOP 01435 plus GOP 40122 für das Porto: Der Patient war in dem Quartal
weder in der Praxis noch in einer Videosprechstunde.
Verwendung der eGK
Der Patient war mit seiner eGK in dem Quartal in der Praxis:
Die Versichertendaten liegen bereits vor.
Der Patient ist der Praxis bekannt, war in dem Quartal aber nicht da:
Die Praxis übernimmt die Versichertendaten aus der Patientenakte. Der Patient
war noch nie in der Praxis. Das Praxispersonal erfragt am Telefon die Versicher-
tendaten:
Name des Versicherten
Wohnort des Versicherten (PLZ)
Geburtsdatum des Versicherten
Krankenkasse
Versichertenart (Mitglied, Familienversichert, Rentner)
Seite 1 von 2 / KBV / Coronavirus: Hinweise zur AU-Bescheinigung / 12. März 2020
Aktuelles
Willkommen auf meiner Homepage
Dr. med. Hans-Georg Schmidt-Nicolaudius
Allgemeinmedizin - Ozonmedizin
Für Rückfragen: Info-Team der KVSH Tel. 04551 883 883 16.03.2020
Ärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein
aktivieren Notfallverfahren für Rezepte
Patienten, die verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, werden gebeten, die dafür
erforderlichen Rezepte - soweit möglich - telefonisch bei der Arztpraxis zu bestellen und von einem
Besuch in der Arztpraxis abzusehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einer Verminderung von nicht
unbedingt notwendigen Kontakten insbesondere zu gefährdeten Berufsgruppen -und dazu gehören
eben auch Ärzte und Apotheker- beizutragen. Die Arztpraxen faxen die Rezepte dann an die vom
Patienten (als Stammapotheke) benannte Apotheke. Die Apotheke wird sich von der Echtheit der
Verschreibung durch geeignete Maßnahmen überzeugen und die Medikamente ausgeben. Sofern die
Apotheke einen Botendienst anbietet, sollte dieser genutzt werden, um die Patienten zu versorgen
und so die Zahl der Patientenkontakte auch in der Apotheke zu verringern. Notwendige Beratungen
werden auf telefonischem Wege durchgeführt.
Information für Ärzte
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 AMVV sind die Ärzte verpflichtet, die vorab per Fax übermittelten Verschreibungen als
ordnungsgemäß ausgestellte Verordnungen auf Muster 16 den Apotheken nachzureichen. Über die Art und Weise der in
der Regel täglichen Nachreichungen sollen Arztpraxis und Apotheke Vereinbarungen treffen. Dazu gehört auch ein
Ersatzverfahren über die Ausstellung von Duplikaten, falls im Einzelfall Originalrezepte auf dem Wege der Zusendung
verloren gehen sollten.